Energieagentur Weststeiermark
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Sauber Heizen für Alle

Sofern es sich beim Antragsteller um den Gebäudeeigentümer eines Ein/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses handelt und er mit dem Hauptwohnsitz am Projektstandort gemeldet ist, kann er um diese Förderung ansuchen.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen Obergrenze vergeben.

Berücksichtigt werden für die Berechnung des Einkommens, alle im Haus lebenden Personen!

Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten offen:

  • 75% Förderung der Tauschkosten bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.808,-
  • 100% Förderung der Tauschkosten bei einem Einpersonenhaushalt mit einem max. Monatseinkommen von 1.554,-

(bei Mehrpersonenhaushalten kann man mit dem bereitgestellten Online-Einkommensrechner des Landes Steiermark die diesbezügliche Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung überprüfen)

Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.sauber-heizen.at

Benötigte Unterlagen hierfür:

  • Aktuelle Privathaushaltsbestätigung
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bezugsbestätigung Sozialhilfe
  • Bestätigung GIS Befreiung
  • Bezugsbestätigung Wohnbeihilfe

 

Ablauf:

  1. Nach Registrierung und erfolgter Überprüfung durch Bund und Land nimmt ein Energieberater der zuständigen Beratungsstelle mit den Kunden Kontakt auf, um eine verpflichtende Vor-Ort-Energieberatung durchzuführen.
  2. Danach erfolgt die Antragstellung mit der Übermittlung von 2 Angeboten ausschließlich über die Beratungsstelle.
  3. Nach nochmaliger Prüfung wird dem Kunden ein Förderungsvertrag zugesandt – ab diesem Datum hat der Kunde 6 Monate Zeit den Heizungstausch durchzuführen.
  4. Nach Rechnungslegung sind die Endabrechnungsunterlagen vollständig zu übermitteln. Anschließend kommt es zur Förderungsauszahlung. Die Bezahlung der Kosten ist binnen 7 Werktagen an das ausführende Unternehmen durchzuführen.

 

Sollte im ersten Schritt der Förderwerber vom Land als nicht förderfähig befunden werden, kann er erst dann für die normale Landes- und Bundesförderung registriert werden.

Für weitere Infos können Sie hier klicken!

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