In den vergangenen Jahren wurden vom Land Steiermark jährlich tausende Förderungsprojekte betreffend den Heizungstausch, solarthermische Anlagen, Fernwärmeanschlüsse, innovative Mobilität, Pumpentausch und andere Ökoförderungsschienen positiv abgewickelt. Damit wurde ein großer Beitrag zu einer zukunftsorientierten Energiepolitik und zum Klimaschutz geleistet.
Aufgrund der starken Nachfrage der Förderungsaktion „Raus aus Öl“ wird diese auch im Jahr 2022 für den Heizungstausch und solarthermische Anlagen weitergeführt. Zur Förderung der Elektromobilität können Förderungsanträge für intelligente E-Ladestationen und dynamische Lastmanagementsysteme gestellt werden. Förderungsanträge können bis längstens 31. Dezember 2022 eingebracht werden.
Neu: Sauber Heizen für Alle: Förderungsangebot für den Heizungstausch in einkommensschwachen Haushalten.
Es wird empfohlen, sich bereits bei der Anlagenplanung zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen. Die Energieagentur Weststeiermark als zertifizierte Energieberatungsstelle steht als regionaler Ansprechpartner gerne unter der Telefonnummer 03462 23 289 zur Verfügung.
Abwicklung des Verfahrens für:
- Pellets- und Hackschnitzelkessel
- Scheitholzgebläse- und Kombikessel
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
Schritt 1 – Registrierung:
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss eine Registrierung der Maßnahme erfolgen. Bei der Registrierung über das Online-Registrierungsformular wird ein Bestätigungs-E-Mail mit zugeteilter Registrierungsnummer und einem Link zum Online-Förderungsantrag übermittelt. Alternativ ist auch eine Registrierung mittels Registrierungsformular per Fax, E-Mail oder im Postweg (Poststempel) beim
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7
8010 Graz
Fax: 0316 877-3412
E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at
möglich. Der Förderungsantrag mit der zugeteilten Registrierungsnummer wird dann im Postweg übermittelt.
Gerne übernimmt die Energieagentur Weststeiermark als eine vom Land Steiermark beauftragte Einreichstelle und regionaler Partner die Registrierung für Sie.
Mit der Zuteilung der Registrierungsnummer werden die Förderungsmittel für die Dauer von 9 Monaten reserviert.
Schritt 2 – Förderungsantrag:
Der Förderungsantrag ist erst nach der Errichtung der Anlage binnen einer Frist von 9 Monaten ab Zustellung der Registrierungsnummer zu stellen. Der Förderungsantrag ist entweder online mittels in diesem Zeitraum gültigen Link zum Online-Förderungsantrag oder alternativ im selben Zeitraum über den zugesandten Förderungsantrag per E-Mail oder im Postweg (Poststempel) einzubringen.
Energieagentur Weststeiermark
Grazer Straße 39
8530 Deutschlandsberg
E-Mail: office@energie-agentur.at
Schritt 3 – Förderungsauszahlung:
Die Auszahlung der Förderung ist an die vollständige Erfüllung der Förderungsbedingungen der Richtlinien geknüpft.
Detaillierte Informationen, die Richtlinien zu den einzelnen Förderungen sowie alle Formulare finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark sowie im Download-Bereich.