Heizungstausch und Solaranlagen 2023
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
Ein- und Zweifamilienhäuser | |
Pellets- und Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel | max. 2.500 Euro |
Wärmepumpen (Grundwasser- und Erdwärmepumpen) | max. 2.500 Euro |
für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20% | |
Luftwärmepumpe | max. 1.000 Euro |
Zuschlag bei Luftwärmepumpen für zusätzlicher Errichtung einer PV-Anlage | + 500 Euro |
Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzung, Kleinstunternehmen | |
Anlagen ab < 50 kW | max. 3.000 Euro |
Anlagen 50 kW bis 100 kW | max. 5.000 Euro |
Anlagen ≥ 100 kW | max. 6.000 Euro |
Zusätzlich kann auch die Bundesförderung beantragt werden.
Solaranlagen | |
Bruttokollektorfläche | 300 Euro/m² |
NUR Warmwasserbereitung | förderbare Bruttokollektorfläche maximal |
Ein- und Zweifamilienhäusern | 15m² |
Gebäude ab drei Wohneinheiten | 4m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung | 30m² |
Warmwasserbereitung UND Heizungseinbindung | förderbare Bruttokollektorfläche maximal |
Ein- Zweifamilienhaus | 20 m² |
Gebäude ab drei Wohneinheiten | 6 m² je Wohneinheit |
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Der Förderbetrag ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Förderungsantrag Schritt 1 – Registrierung VOR Lieferung und Montage bzw. Rechnung inkl. Zahlungsnachweise
Fertigstellungsmeldung Schritt 2 – Fertigstellungsmeldung binnen einer Frist von 12 Monaten ab Zuteilung der Antragsnummer.
Eine Antragstellung ist ab 01.01.2023 möglich!
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ACHTUNG!
Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Gerne erstellen wir diese für Sie!
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Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!
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Die Energieagentur Weststeiermark übernimmt die Förderabwicklung gerne für Sie – bitte wenden Sie sich an uns unter:
Büro der Energieagentur Weststeiermark: 0664/25 24 359
Detaillierte Informationen, die Richtlinien zu den einzelnen Förderungen sowie alle Formulare finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark sowie im Download-Bereich.