Bundesförderungen 2023/2024 „Raus aus Öl und Gas“
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz, Kombikessel)
- Wärmepumpe
- Hocheffizienter Fernwärmeanschluss
Für Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhäuser
Nah/Fernwärme oder Holzzentralheizung | max. 7.500 Euro |
Wärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%) | max. 7.500 Euro |
Zuschlag „Raus aus Gas“ bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas) | + 2.000 Euro |
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems | + 1.500 Euro |
Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten | + 2.000 Euro |
Zusätzlich kann auch die Landesförderung beantragt werden.
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Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 – Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.
Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.
Es ist ein Energieausweis ODER Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und Produktunabhängig!
Schritt 2 – Antragstellung spätestens 12 Monate nach Registrierung!
Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
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Für mehrgeschoßigen Wohnbau/Reihenhausanlage
Einreichen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
Nähere Infos unter: Kesseltausch – Mehrgeschossiger Wohnbau
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
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ACHTUNG!
Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.
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Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!
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Die Energieagentur Weststeiermark übernimmt die Förderabwicklung gerne für Sie – bitte wenden Sie sich an uns unter:
Büro der Energieagentur Weststeiermark: 0664/25 24 359