Wer?
Wer bekommt eine Eigenheimförderung?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Was?
Gefördert wird:
Neuerrichtung eines Eigenheims.
Bitte beachten Sie, dass keine Förderung möglich ist, wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt!
Gegenstand | Förderhöhe |
---|---|
Einpersonenhaushalt | € 30.000,- |
Zweipersonenhaushalt (Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft) | € 35.000,- |
für jede weitere nahestehende Person | € 5.000,- |
bei Errichtung eines Eigenheims in einem Siedlungsschwerpunkt (gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31StROG 2010) oder bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppen | € 10.000,- |
bei Umsetzung besonderer ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen | max. € 8.000,- |
Wie?
Art der Förderung:
Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch drei Jahre nach der Erteilung der Förderungszusicherung.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.
Grundvoraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle für das Bauvorhaben.
Grundbücherliche Sicherstellung. Es besteht die Verpflichtung, die Darlehensschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die gesetzlich zulässige Belastungsgrenze im Grundbuch beträgt 70 % der anerkannten Gesamtbaukosten. Das Pfandrecht für das Landesdarlehen muss innerhalb dieser 70 % Platz finden.
Nähere Informationen über die persönlichen Voraussetzungen für die Förderung sowie die Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Eigenheimförderung.