Holzheizungen
Förderung [€] | |
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Pellet- oder Hackgutzentralheizung als Ersatz einer alten Holzheizung | pauschal 800,- |
Pelletkaminofen | pauschal 500,- |
Solaranlagen
Förderung [€] | |
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Solaranlage mit mind. 4 m² Bruttokollektorfläche | pauschal 700,- |
Photovoltaikanlagen
Einzelanlagen bis 5 kWp | Förderung [€] |
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freistehende Anlagen / Aufdachanlagen | 250,- / kWp |
gebäudeintegrierte Anlagen | 350 ,- / kWp |
Gemeinschaftsanlagen bis 5 kWp | Förderung [€] |
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freistehende Anlagen / Aufdachanlagen | 200,- / kWp |
gebäudeintegrierte Anlagen | 300 ,- / kWp |
Die Registrierung für eine Förderung für Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen erfolgt ausschließlich online und ist so lange möglich, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 30.11.2019.
Sanierungsscheck für Ein- und Zweifamilienhäuser
förderungsfähige Maßnahme | „Raus aus Öl“-Bonus [€] max. | Förderung [€] max. |
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Tausch des fossilen Heizungssystms | 5.000,- | – |
Teilsanierung 40 % | 6.000,- | 4.000,- |
Umfassende Sanierung (guter Standard) | 6.000,- | 5.000,- |
Umfassende Sanierung (klimaaktiv Standard) | 6.000,- | 6.000,- |
3.000,- Zuschlag bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen)
Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2019.